Wasser ab Hydrant / Poolfüllung

Der Wasserbezug ab Hydrant durch Privatpersonen ist verboten. Das Bedienen von Hydranten und Schiebern ist den Wasserwarten und qualifizierten Konzessionärs­betriebsmitarbeitern vorbehalten.

 

Bauwasser

Bauwasser wird durch einen provisorischen Wasseranschluss pauschal nach Bauvolumen oder über einen Wasserzähler ab Hydrant von unseren Wasserwarten eingerichtet.

 

Poolfüllung ab Hydrant

Es besteht die Möglichkeit einer Poolfüllung ab Hydrant. Die Wasserversorung der Genossame Tuggen stellt sich für diese Dienstleistung zur Verfügung. Unsere Wasserwarte sind für den Anschluss des Wasserzählers am Hydranten verantwortlich. Für eine Poolfüllung bitten wir Sie um frühzeitige Kontaktaufnahme per Telefon unter 055 445 21 48 oder via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch bei Wasserbezug ab Hydrant die Abwassergebühr der Gemeinde Tuggen fällig wird.

 

Poolfüllung

Wir bitten Sie, die Füllung Ihres Pools 1 bis 2 Tage im Voraus der Wasserversorgung unter 055 445 21 48 oder via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden. Ihre Information erleichtert uns die Kontrolle und Auswertung der Verbrauchszahlen.