
Wasser ab Hydrant / Poolfüllung
Der Wasserbezug ab Hydrant durch Privatpersonen ist verboten. Das Bedienen von Hydranten und Schiebern ist den Wasserwarten und qualifizierten Konzessionärsbetriebsmitarbeitern vorbehalten.
Bauwasser
Bauwasser wird durch einen provisorischen Wasseranschluss pauschal nach Bauvolumen oder über einen Wasserzähler ab Hydrant von unseren Wasserwarten eingerichtet.
Poolfüllung ab Hydrant
Es besteht die Möglichkeit einer Poolfüllung ab Hydrant. Die Wasserversorung der Genossame Tuggen stellt sich für diese Dienstleistung zur Verfügung. Unsere Wasserwarte sind für den Anschluss des Wasserzählers am Hydranten verantwortlich. Für eine Poolfüllung bitten wir Sie um frühzeitige Kontaktaufnahme per Telefon unter 055 445 21 48 oder via
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch bei Wasserbezug ab Hydrant die Abwassergebühr der Gemeinde Tuggen fällig wird.
Poolfüllung
Wir bitten Sie, die Füllung Ihres Pools 1 bis 2 Tage im Voraus der Wasserversorgung unter 055 445 21 48 oder via